Die kurze Antwort: kein Opt-in, aber auch kein Freipass
Das Schweizer Recht schreibt kein Cookie-Banner mit vorheriger Einwilligung vor. Weder das Datenschutzgesetz noch das Fernmeldegesetz verlangen ein Opt-in, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden dürfen. Das ist der grosse Unterschied zur EU.
Daraus folgt aber nicht, dass du nichts tun musst. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat seinen Cookie-Leitfaden im Oktober 2025 aktualisiert und verlangt darin deutlich: Wer nicht notwendige Cookies einsetzt, muss den Besuchern an prominenter Stelle auf der Website und mit wenigen Klicks eine Ablehnmöglichkeit geben, beim ersten wie bei jedem weiteren Besuch. In der Praxis läuft das auf ein Banner oder ein dauerhaft sichtbares Cookie-Widget hinaus.

Was die einzelnen Gesetze verlangen
- Datenschutzgesetz (revDSG, seit 1. September 2023): In der Datenschutzerklärung müssen mindestens der Verantwortliche mit Kontaktdaten, die Bearbeitungszwecke und die Empfänger der Daten stehen. Werden Daten ins Ausland gegeben, gehört auch der Empfängerstaat dazu. Hinzu kommen datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Bis jemand widersprechen kann, ist das Tracking auf das Nötige zu beschränken.
- Fernmeldegesetz (Art. 45c FMG, SR 784.10): Besucher müssen über die Bearbeitung auf ihrem Gerät informiert werden, samt Zweck, und es muss klar sein, wie sie sie ablehnen können. Betroffen sind nicht nur Cookies, sondern auch localStorage, SDKs oder Fingerprinting.
- Wichtig dabei: Der Verweis auf die Browsereinstellungen genügt nach heutiger Auslegung nicht mehr. Das Ablehnen muss auf deiner Website selbst möglich sein.
Den vollständigen Text findest du beim EDÖB und im Fernmeldegesetz auf Fedlex.
Wann zusätzlich die EU-Regeln greifen
Sobald du dich erkennbar an Personen im EU-Raum richtest, kommt europäisches Recht dazu. Anerkannte Anzeichen dafür sind Preise in Euro, Lieferung nach Deutschland oder Österreich, EU-Telefonnummern oder bezahlte Werbung, die auf EU-Publikum zielt. Dass deine Website in der EU abrufbar ist, genügt allein nicht.
Trifft das zu, gilt für nicht notwendige Cookies eine echte Einwilligungspflicht. Sie kommt genau genommen nicht aus der DSGVO selbst, sondern aus der ePrivacy-Richtlinie und ihrer nationalen Umsetzung, in Deutschland aus Paragraf 25 TDDDG. Die DSGVO liefert dazu den Massstab, wie eine gültige Einwilligung aussehen muss.
Der Punkt, den viele übersehen: Google verlangt mehr als das Gesetz
Auch ohne EU-Bezug kannst du zu einem Consent-Banner verpflichtet sein, allerdings vertraglich statt gesetzlich. Google hat seine EU User Consent Policy per 31. Juli 2024 auf Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz ausgeweitet. Wer Google Ads, AdSense oder Google Analytics mit Werbefunktionen einsetzt und Schweizer Publikum anspricht, braucht danach eine gültige Einwilligung für personalisierte Werbung.
Das ist in der Praxis der häufigste Grund, warum Schweizer Websites doch ein Banner brauchen. Nicht wegen des Schweizer Rechts, sondern wegen der Plattformen, die man einsetzt.
Was eine saubere Lösung ausmacht
- Eine vollständige, verständliche Datenschutzerklärung, verlinkt im Footer jeder Seite.
- Eine Ablehnmöglichkeit an prominenter Stelle auf der Website, nicht versteckt in der Datenschutzerklärung, und jederzeit wieder aufrufbar.
- Ablehnen so einfach wie Akzeptieren. Versteckte Ablehnen-Buttons nerven Besucher und schaden dem Vertrauen mehr, als sie an Daten einbringen.
- Marketing- und Werbe-Tags erst nach der Einwilligung laden, wenn eine Einwilligung nötig ist.
- Nur Tracking einsetzen, das du auch wirklich auswertest. Weniger Tools bedeuten weniger Erklärungsbedarf und eine schnellere Website.
Wie wir das bei Kundenprojekten handhaben
Wir setzen bewusst auf schlankes Tracking: eine Besucherstatistik und dort, wo es Mehrwert bringt, Microsoft Clarity für Heatmaps und Session Recordings. Beides lässt sich datensparsam konfigurieren.
Sobald Werbekampagnen dazukommen, planen wir das Consent-Setup von Anfang an mit ein, statt es nachträglich draufzusetzen. Genau an dieser Schnittstelle entstehen sonst Datenlücken, die später niemand mehr erklären kann. Warum das so teuer wird, steht im Beitrag Mehr Werbebudget löst kein Tracking-Problem.
Ein Hinweis zum Schluss: Wir sind eine Marketingagentur, keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag beschreibt die gängige Praxis und den Stand des EDÖB-Leitfadens. Für eine verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls führt kein Weg an einer juristischen Abklärung vorbei.
Häufige Fragen
Brauche ich für Google Analytics ein Cookie-Banner?
Nutzt du Analytics rein zur Reichweitenmessung, ohne Werbefunktionen und mit früher Anonymisierung, kann eine transparente Information mit gut sichtbarer Ablehnmöglichkeit genügen. Sobald Werbe- oder Remarketing-Funktionen aktiv sind, verlangen sowohl der EDÖB wegen des Profilings als auch Googles eigene Consent-Richtlinie eine aktive Einwilligung.
Gilt die DSGVO für meine Schweizer Website?
Nur wenn du dich erkennbar an Personen in der EU richtest oder deren Verhalten beobachtest. Eine rein schweizerische Zielgruppe löst die DSGVO nicht aus, auch wenn einzelne EU-Besucher auf der Website landen.
Reicht ein Hinweis auf die Browsereinstellungen?
Nein. Nach dem aktuellen EDÖB-Leitfaden muss das Ablehnen auf der Website selbst mit wenigen Klicks möglich sein. Die Verantwortung auf den Browser abzuschieben, genügt nicht mehr.

